Worauf wir in der VS Kematen achten:

 

a)    Der Einlass in die Schule erfolgt für Fußgänger ab 07:45 Uhr.

      Die „Busfahrer“ werden ab ihrem Eintreffen bis um 7:45 Uhr von   Aufsichtspersonen in Garderobe, Aula und Turnsaal

      betreut.

b)  Die Schuhe werden auf die dafür vorgesehenen Ablagen gestellt, die Überkleider auf die Haken gehängt.

c)  Der Unterricht beginnt um 08.00 Uhr.Fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn sollen die Schüler in den Klassen sein

     um sich auf den Unterricht vorzubereiten. Die Beaufsichtigung in den Klassen durch die Lehrkräfte beginnt 15

     Minuten vor Unterrichtsbeginn.

d)  Fenster und Jalousien dürfen nur von der Lehrkraft oder mit ausdrücklicher Erlaubnis derselben

      bedient werden.

e)  Der Aufenthalt auf den Gängen, außer zum Zweck des Aufsuchens der Toiletten, ist nicht gestattet; es sei denn, die   

     Lehrkraft behält von der Tür aus sowohl die Klasse als auch den Gang im Auge (Aufsichtspflicht).

f)  Auch in den Toilettanlagen achten wir auf Sauberkeit. Sie dienen nicht als Aufenthaltsraum. Das Einnehmen der

    Jause an diesen Orten ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.

g)  Lehrmittelzimmer dürfen von Schülern nur in Begleitung von Lehrpersonen betreten werden.

h)  Pausen dienen der Erholung, die Kinder können sich in der Klasse frei bewegen, Laufen ist aber aus Sicherheits-

     gründen  nicht gestattet.

     Die Pause von 9:45 Uhr bis 10 Uhr dient in erster Linie der Einnahme der Jause.

     Bei schönem Wetter verbringen wir die Pause möglichst im Schulgarten.

i)  Die Schüler_innen haben alle Einrichtungen und Anlagen der Schule sowie die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel

    schonend zu behandeln.

    Für böswillig verursachte Schäden sind die Eltern der Schüler verantwortlich und haben die Instandsetzungskosten zu 

    tragen.

j)  Nach Unterrichtsende werden die Schüler geschlossen von den Lehrkräften in die Garderoben geführt und dann 

    entlassen. Mit dem Verlassen  des Schulhauses durch die SchülerInnen endet die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte.

k) Das Betreten des Schulhauses außerhalb der Unterrichtszeit ist nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft oder der Schulwartin

    gestattet.

l)  Größere Geldbeträge oder Wertgegenstände (z. B. Schmuck) sollen nicht in die Schule mitgenommen werden, weil dafür

    kein Haftungsanspruch besteht.

m) Wer ein Handy mitbringt, muss es ausgeschaltet in der Schultasche belassen, es sei denn, es wird im Unterricht

      genutzt.   Das Gleiche gilt für handytaugliche Uhren/Smartwatches oder Tablets.

      Bei Zuwiderhandeln wird das Handy.... von der Lehrkraft/der Direktorin abgenommen und am Ende des Schultages   

      zurückgegeben.

n)  Auch die Anweisungen der Schulwartin sind zu befolgen.

o) Wir verhalten uns in der Schule und im Schulbereich höflich, rücksichtsvoll und hilfsbereit!

 

 

 Die Erweiterung um Punkt m) wurde im Schulforum im Oktober 2018 einstimmig beschlossen.